- Bis Ende November sollten alle Dachabläufe, Rinnen und Fallrohre frei sein, die Notüberläufe geprüft und die Dachfläche von Laub, Ästen und losen Teilen geräumt – danach beginnt die Zeit, in der Eis Reparaturen unmöglich macht.
- Der Fristenplan hat drei Stufen: Oktober (erste Reinigung nach dem Hauptlaubfall), November (Abschlusskontrolle vor dem Frost), Dezember bis Februar (nur Kontrolle nach Sturm und Tauwetter).
- Beim Flachdach sind Abläufe, Kiesfang, Notüberläufe und Attika die kritischen Punkte; bei geneigten Dächern Rinnen, Fallrohre und Rinnenhalter.
- Jede Maßnahme wird mit Datum und Foto dokumentiert – als Nachweis gegenüber Eigentümer und Versicherer und als Grundlage für die Frühjahrskontrolle.
- Dieser Beitrag ergänzt die Ratgeber zur Dachrinnenreinigung und zur Schneelast um den konkreten Zeitplan.
Warum Ende November die Frist ist
Ende November ist die praktische Frist, weil danach Frost, Schnee und Eis auf dem Dach die Arbeit erschweren oder unmöglich machen – vereiste Rinnen lassen sich nicht reinigen, zugefrorene Abläufe nicht öffnen, und Dacharbeiten bei Glätte sind ein Sicherheitsrisiko. Was bis dahin nicht erledigt ist, bleibt bis zum Frühjahr liegen. Gleichzeitig ist der Laubfall in den meisten Regionen Deutschlands bis Mitte November abgeschlossen, sodass eine Reinigung in der zweiten Novemberhälfte nicht sofort wieder zugesetzt wird. Wer früher reinigt, muss oft nacharbeiten; wer später kommt, kommt möglicherweise nicht mehr aufs Dach.
Welcher Fristenplan sich bewährt hat
Der Plan trennt Reinigung, Kontrolle und Winterbeobachtung und ordnet sie festen Zeitfenstern zu.
| Zeitraum | Geneigtes Dach | Flachdach |
|---|---|---|
| Bis Mitte Oktober | Erste Rinnenreinigung nach dem Hauptlaubfall; Fallrohre spülen | Abläufe und Kiesfang reinigen; Dachfläche von Laub und Ästen räumen |
| Bis Ende November | Abschlussreinigung; Rinnenhalter, Gefälle und Nahtstellen prüfen; Laubschutz kontrollieren | Abläufe erneut freilegen; Notüberläufe prüfen; Attika, Anschlüsse und Pfützenbildung kontrollieren; Dokumentation |
| Dezember bis Februar | Kontrolle nach Sturm und Tauwetter: Eiszapfen, überlaufende Rinnen, lose Teile | Kontrolle der Abläufe nach Tauwetter; Schneelast beobachten (siehe eigener Ratgeber) |
| März/April | Frühjahrskontrolle: Frostschäden an Rinnen, Halterungen, Ziegeln | Frühjahrskontrolle: Abdichtung, Anschlüsse, Ablaufleistung |
Was am Flachdach bis Ende November erledigt sein muss
Beim Flachdach entscheidet die Entwässerung über den Winter: Jeder Dachablauf muss frei sein, der Kiesfang sauber und der Notüberlauf funktionsfähig – sonst staut sich Schmelzwasser, gefriert und belastet Abdichtung und Tragwerk. Konkret gehören auf die Novemberliste:
- Abläufe: Laubfanggitter abnehmen, Ablauf bis in den Fallstrang spülen, Gitter wieder einsetzen. Beheizte Abläufe auf Funktion prüfen.
- Kiesfang: Kies und Schlamm um den Ablauf entfernen, Kiesfangring auf festen Sitz prüfen.
- Notüberläufe: Frei von Laub, Nestern und Ablagerungen; prüfen, wohin sie entwässern (häufig über Eingänge – ein Glättepunkt).
- Attika und Anschlüsse: Abdeckungen fest, Nähte und Anschlüsse an Lichtkuppeln, Lüftern und Durchdringungen ohne offene Stellen.
- Dachfläche: Laub, Äste, Moos und Bewuchs entfernen – sie halten Feuchtigkeit und blockieren bei Frost die Abläufe.
- Pfützen: Stehendes Wasser nach Regen markiert Gefällefehler oder verstopfte Abläufe; dokumentieren und vor dem Frost klären.
Was an Rinnen und Fallrohren bis Ende November erledigt sein muss
Rinnen und Fallrohre geneigter Dächer müssen vor dem Frost frei, dicht und fest sein: Eine mit Laub gefüllte Rinne friert zu einem Eisblock, der Rinnenhalter abreißt und Schmelzwasser über die Fassade leitet. Nach der Abschlussreinigung werden Rinnenhalter auf festen Sitz, Rinnen auf Gefälle und Nahtstellen auf Dichtheit geprüft; Fallrohre werden durchgespült und am Auslauf kontrolliert – wohin läuft das Wasser, und friert es dort auf einer Verkehrsfläche? Laubschutzgitter erleichtern den Winter, müssen aber selbst sauber sein. Wie oft Rinnen im Jahr gereinigt werden sollten und welche Methode sich eignet, beschreibt der Ratgeber Dachrinnenreinigung im Herbst.
Wie die Dokumentation aufgebaut sein sollte
- Für jedes Objekt eine Dachliste führen: Dachtyp, Anzahl Abläufe, Rinnenlänge, Notüberläufe, Besonderheiten.
- Jede Reinigung und Kontrolle mit Datum, ausführender Person und Umfang eintragen.
- Fotos vor und nach der Reinigung, insbesondere von Abläufen, Kiesfang und Notüberläufen.
- Festgestellte Mängel mit Ort, Foto und Einstufung erfassen und Maßnahme beauftragen.
- Abschlussvermerk „winterfest“ mit Datum – als Nachweis gegenüber Eigentümer und Versicherer.
- Winterkontrollen nach Sturm und Tauwetter ebenfalls eintragen, auch ohne Befund.
Häufige Fragen (FAQ)
Reicht eine Reinigung im Herbst?
Bei Dächern ohne Baumbestand oft ja. Mit Bäumen in der Nähe sind zwei Durchgänge sinnvoll: nach dem Hauptlaubfall und als Abschluss vor dem Frost.
Was tun, wenn Ende November bereits Frost herrscht?
Vereiste Rinnen und Abläufe nicht mit Gewalt öffnen. Bei Tauwetter nachholen und bis dahin die Entwässerungspunkte am Boden auf Glätte kontrollieren.
Muss das Flachdach im Winter betreten werden?
Nur zur Kontrolle nach Sturm oder Tauwetter und nur bei sicheren Bedingungen. Die Hauptarbeit gehört in den Oktober und November.
Wer haftet, wenn ein verstopfter Ablauf einen Schaden verursacht?
Das hängt von Vertrag, Wartungspflichten und Einzelfall ab. Eine lückenlose Dokumentation der Reinigungen ist in jedem Fall die beste Absicherung. Dies ist keine Rechtsberatung.
THD übernimmt Rinnenreinigung, Flachdachkontrolle und Dokumentation im festen Jahresturnus – mehr auf der Seite Dachrinnenreinigung und Dachwartung. Was im Winter bei Schneelast und Eiszapfen zu prüfen ist, steht im Ratgeber Dachwartung im Winter.
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