Partner- und Kooperationsbedingungen

THD GmbH · Hopelser Weg 8 · 26639 Wiesmoor
Stand: 12.05.2026
1. Geltungsbereich und Zweck der Zusammenarbeit
Diese Partner- und Kooperationsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der THD GmbH („THD") und Unternehmen, Dienstleistern, Handwerksbetrieben sowie sonstigen gewerblichen Partnern („Partner"), die über das Partnernetzwerk der THD GmbH Anfragen oder Aufträge erhalten.
Die Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich im unternehmerischen Bereich. Mit der Registrierung und Annahme dieser Partnerbedingungen bestätigt der Partner, im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zu handeln.
Die Aufnahme in das Partnernetzwerk begründet keinen Anspruch auf die Erteilung einer bestimmten Anzahl von Anfragen oder Aufträgen.
Einzelne Projekte und Leistungen werden jeweils gesondert zwischen THD und dem Partner abgestimmt bzw. beauftragt.
2. Grundsatz der Zusammenarbeit
THD betreut eigene Kunden und Auftraggeber und kann für die Ausführung einzelner oder wiederkehrender Leistungen geeignete Partnerbetriebe einsetzen.
Der Partner handelt dabei als rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen.
Eine Vertretungsbefugnis für THD besteht nur, wenn diese im Einzelfall ausdrücklich und in Textform erteilt wurde.
Der Partner ist insbesondere nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von THD im Namen der THD GmbH rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber Kunden, Eigentümern, Hausverwaltungen oder sonstigen Dritten abzugeben.
3. Angebote und kaufmännische Kommunikation
Sämtliche Angebote, Kalkulationen und Preisangaben für Anfragen oder Projekte, die dem Partner durch THD übermittelt wurden, sind ausschließlich an die THD GmbH zu richten.
Der Partner ist nicht berechtigt, dem jeweiligen Kunden oder Auftraggeber von THD unmittelbar eigene Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge oder sonstige kommerzielle Angebote zu unterbreiten.
Dies gilt auch dann, wenn der Partner im Rahmen einer Besichtigung, Ausführung oder Abstimmung direkten Kontakt zum Kunden, dessen Mitarbeitern, Mietern, Eigentümern oder sonstigen Ansprechpartnern erhält.
Preisverhandlungen, Nachtragsangebote und Vereinbarungen über zusätzliche Leistungen erfolgen grundsätzlich über THD, sofern THD im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes freigibt.
4. Kundenschutz und Verbot der Umgehung
Kunden, Interessenten und Auftraggeber, deren Identität, Kontaktdaten, Objektinformationen oder Bedarf dem Partner erstmals durch THD bekannt geworden sind, gelten im Rahmen dieser Bedingungen als geschützte THD-Kontakte.
Der Partner verpflichtet sich, diese Kontakte nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von THD zum Zweck einer eigenen unmittelbaren Geschäftsbeziehung anzusprechen, zu akquirieren oder ihnen eigene Leistungen anzubieten.
Insbesondere ist es dem Partner untersagt,
a) geschützten THD-Kontakten eigene Angebote außerhalb der über THD laufenden Zusammenarbeit zu unterbreiten,
b) Aufträge unmittelbar von geschützten THD-Kontakten anzunehmen, sofern der zugrunde liegende Kontakt oder das konkrete Projekt über THD zustande gekommen ist,
c) THD bei Folgeaufträgen, Erweiterungen, Nachträgen oder vergleichbaren Leistungen gezielt zu umgehen,
d) Kontaktdaten oder Projektinformationen zu eigenen Akquisitionszwecken zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
Der Kundenschutz gilt während der gesamten Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Abschluss des letzten über THD abgewickelten Auftrags oder Kontakts mit dem jeweiligen geschützten Kunden.
Nicht erfasst sind Geschäftsbeziehungen, die zwischen dem Partner und dem betreffenden Kunden nachweislich bereits vor der Vermittlung bzw. Offenlegung durch THD bestanden haben. Der Partner hat THD auf eine solche bestehende Geschäftsbeziehung unverzüglich hinzuweisen.
Eine direkte Kommunikation mit dem Kunden zur technischen oder organisatorischen Durchführung eines von THD beauftragten Projekts bleibt zulässig, soweit dies für die Ausführung erforderlich oder von THD freigegeben ist. Hierdurch entsteht jedoch kein Recht zur eigenen Akquise oder zur unmittelbaren kommerziellen Zusammenarbeit mit dem Kunden.
5. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Der Partner verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhaltenen nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere:
– Kunden- und Interessentendaten,
– Namen und Kontaktdaten von Ansprechpartnern,
– Objektadressen und Objektinformationen,
– Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungsunterlagen,
– Preise, Kalkulationen und Konditionen,
– Vertragsinhalte und Rahmenvereinbarungen,
– interne Prozesse und Arbeitsabläufe von THD,
– Projekt-, Termin- und Einsatzinformationen,
– Fotos, Pläne, Dokumentationen und technische Unterlagen sowie
– sonstige kaufmännische oder geschäftliche Informationen.
Diese Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung der von THD angefragten oder beauftragten Leistungen verwendet werden.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Auftragsausführung erforderlich und von THD gestattet ist.
Der Partner hat sicherzustellen, dass eigene Mitarbeiter und zulässigerweise eingesetzte Erfüllungsgehilfen ebenfalls zur entsprechenden Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
6. Nutzung von Kunden- und Projektdaten
Dem Partner überlassene Kunden-, Objekt- oder Projektdaten dürfen ausschließlich für den jeweiligen von THD bestimmten Zweck genutzt werden.
Eine Speicherung, Weiterverwendung oder Übernahme dieser Daten in eigene Akquise-, Vertriebs- oder Marketingdatenbanken ist nicht zulässig.
Nach Abschluss eines Projektes sind nicht mehr benötigte Unterlagen und Daten zu löschen bzw. auf Aufforderung an THD zurückzugeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
7. Auftreten gegenüber Kunden
Der Partner verpflichtet sich zu einem professionellen und ordnungsgemäßen Auftreten gegenüber Kunden und Ansprechpartnern von THD.
Soweit im jeweiligen Auftrag nichts anderes bestimmt ist, bleibt THD zentraler kaufmännischer Ansprechpartner des Kunden.
Der Partner informiert THD unverzüglich über wesentliche Kundenanfragen, zusätzliche Leistungswünsche, Beschwerden, Schäden, Terminprobleme oder sonstige Umstände, die für die Durchführung oder das Vertragsverhältnis mit dem Kunden von Bedeutung sein können.
Zusätzliche Leistungen dürfen gegenüber dem Kunden nicht eigenmächtig angeboten oder vereinbart werden.
8. Einsatz weiterer Unternehmen und Personen
Die Weitergabe eines durch THD erteilten Auftrags an weitere Subunternehmer oder Nachunternehmer bedarf der vorherigen Zustimmung von THD, sofern im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
Der Partner bleibt für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm übernommenen Leistungen sowie für das Verhalten seiner Mitarbeiter und eingesetzten Erfüllungsgehilfen verantwortlich.
9. Betriebliche Voraussetzungen
Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche für seine Leistungen erforderlichen gesetzlichen, gewerblichen, handwerksrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen einzuhalten.
Er stellt insbesondere sicher, dass erforderliche Gewerbeanmeldungen, Genehmigungen, Qualifikationen und Versicherungen vorhanden und gültig sind und eingesetzte Arbeitnehmer ordnungsgemäß beschäftigt und gemeldet werden.
Auf Verlangen von THD sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
10. Pflichtverletzungen, Unterlassung und Schadensersatz
Verstößt der Partner schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus diesen Partnerbedingungen, insbesondere gegen die Bestimmungen zum Kundenschutz, zur Vertraulichkeit oder zur Verwendung von Kunden- und Projektdaten, ist THD berechtigt, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Darüber hinaus ist der Partner verpflichtet, THD den durch die Pflichtverletzung entstandenen und nachweisbaren Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
Dies kann insbesondere Schäden umfassen, die THD dadurch entstehen, dass ein durch THD aufgebauter oder vermittelter Kundenkontakt unter Umgehung von THD unmittelbar für eigene Geschäfte des Partners genutzt wird.
THD bleibt berechtigt, bei entsprechenden Pflichtverletzungen Unterlassungs-, Auskunfts- und sonstige gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.
Der Partner verpflichtet sich, THD auf begründete Anfrage darüber Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang im Zusammenhang mit einem geschützten THD-Kontakt eine unmittelbare geschäftliche Kontaktaufnahme, Angebotsabgabe oder Auftragserteilung erfolgt ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Keine Exklusivität und kein Anspruch auf Aufträge
Die Aufnahme in das THD-Partnernetzwerk begründet grundsätzlich keine Exklusivität.
THD ist berechtigt, in derselben Region oder demselben Leistungsbereich mit weiteren Unternehmen zusammenzuarbeiten.
Ebenso ist der Partner außerhalb des geschützten Kundenkreises frei, für eigene Kunden und Auftraggeber tätig zu sein.
Ein Anspruch des Partners auf bestimmte Auftragsmengen, Umsätze, Einsatzgebiete oder eine bestimmte Dauer der Zusammenarbeit besteht nicht.
12. Einzelaufträge
Konkrete Leistungsumfänge, Preise, Termine, Dokumentationspflichten und sonstige projektspezifische Anforderungen können im jeweiligen Einzelauftrag gesondert geregelt werden.
Bei Widersprüchen zwischen einem ausdrücklich vereinbarten Einzelauftrag und diesen Partnerbedingungen gehen die Regelungen des jeweiligen Einzelauftrags für das betreffende Projekt vor.
13. Beendigung der Zusammenarbeit
Beide Parteien können die allgemeine Zusammenarbeit jederzeit in Textform beenden, sofern keine gesonderte Rahmenvereinbarung eine abweichende Regelung enthält.
Bereits erteilte und angenommene Einzelaufträge bleiben hiervon unberührt, soweit diese nicht gesondert beendet werden.
Die Regelungen über Vertraulichkeit, Kundenschutz, Datenschutz sowie Ansprüche aus bereits erfolgten Pflichtverletzungen gelten entsprechend ihrer jeweiligen Bestimmungen über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
14. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im erforderlichen Umfang und für die Zwecke der jeweiligen Zusammenarbeit verarbeitet werden.
Soweit für bestimmte Tätigkeiten eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, wird diese separat zwischen THD und dem Partner geschlossen.
15. Änderungen und ergänzende Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen THD und dem Partner haben Vorrang vor diesen Partnerbedingungen.
Änderungen oder Ergänzungen im Zusammenhang mit einzelnen Aufträgen können in Textform vereinbart werden.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand der Sitz der THD GmbH.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partner- und Kooperationsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Mit der Annahme dieser Partnerbedingungen bestätigt der Partner, die Bedingungen vor Abgabe seiner Erklärung einsehen zu können und mit deren Geltung für die Zusammenarbeit mit der THD GmbH einverstanden zu sein.