Aktualisiert am 13.10.2026 · THD GmbH · Lesezeit ca. 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein leerstehendes Objekt braucht weniger Pflege, aber nicht weniger Kontrolle: Verkehrssicherung, Frostschutz, Dach und Gebäudehülle müssen weiter regelmäßig geprüft werden.
  • Die größten Risiken im Leerstand sind Frostschäden an wasserführenden Leitungen, unbemerkte Wassereintritte über Dach und Rinnen, Einbruch und Vandalismus sowie Vegetation, die Wege, Fassade und Entwässerung überwächst.
  • Räum- und Streupflicht sowie Baumkontrolle gelten auch bei Leerstand – die Fläche bleibt für Passanten und Nachbarn zugänglich.
  • Ein fester Begehungsturnus mit Protokoll, ergänzt um Anlasskontrollen nach Sturm und Frost, ist der Kern der Leerstandsbetreuung.
  • Versicherer stellen bei Leerstand häufig eigene Anforderungen (Meldung, Kontrollen, Wasserabsperrung) – die Police sollte vor dem Leerstand geprüft werden. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Warum Leerstand mehr Kontrolle braucht, nicht weniger

In einem genutzten Gebäude fallen Schäden schnell auf – ein tropfendes Rohr, ein undichtes Fenster, eine eingeschlagene Scheibe werden von Nutzern gemeldet; im Leerstand fehlt dieser Frühwarnmechanismus, und kleine Schäden werden erst entdeckt, wenn sie groß sind. Deshalb kehrt sich das Verhältnis um: Die Pflege kann reduziert werden, die Kontrolle muss systematisch werden. Leerstand entsteht bei Mieterwechsel, Umnutzung, Verkauf oder in Entwicklungsphasen und dauert oft länger als geplant. Wer von Anfang an einen Kontrollturnus festlegt, vermeidet, dass das Objekt in den ersten Wochen „einfach steht“. Sinnvoll ist, die Leerstandsbetreuung als eigenen Leistungsbaustein mit dem Gebäudedienstleister zu vereinbaren – mit reduzierter Pflege, festem Begehungsrhythmus und klarer Meldekette zum Eigentümer.

Welche Kontrollen bei Leerstand anstehen

Die folgende Übersicht fasst zusammen, was bei einem ungenutzten Objekt trotzdem regelmäßig geprüft werden sollte.

BereichWas geprüft wirdTurnus
Wasser und FrostschutzHauptabsperrung, entleerte Leitungen, Heizung auf Frostschutz, Außenzapfstellen entleertVor dem Winter; im Winter bei jeder Begehung
GebäudehülleFenster, Türen, Tore geschlossen und unbeschädigt; Einbruchspuren; GraffitiJede Begehung
Dach und RinnenAbläufe frei, Rinnen gereinigt, keine Wassereintritte, keine losen TeileHerbst, nach Sturm, Frühjahr
AußenanlageWege frei, Wildwuchs an Fassade und Einläufen, Bäume standsicher, Zäune intaktMonatlich in der Saison, nach Sturm
TechnikStrom für Beleuchtung und Alarm, Heizung, Brandmelder, Aufzug außer Betrieb genommenJede Begehung
WinterdienstRäumen und Streuen der öffentlichen und zugänglichen FlächenWie im genutzten Zustand

Warum Frostschutz und Wasser an erster Stelle stehen

Der teuerste Leerstandsschaden ist der unbemerkte Wasserschaden: Eine im Frost geplatzte Leitung, die wochenlang läuft, kann ein Gebäude unbewohnbar machen. Deshalb wird vor dem Winter entschieden, ob die Heizung auf Frostschutz weiterläuft oder die Wasserleitungen vollständig entleert und abgesperrt werden. Beides muss dokumentiert werden – mit Datum, Stand der Absperrung und Zählerstand. Außenzapfstellen, Beregnung und Dachabläufe mit Heizung gehören in dieselbe Liste. Bei jeder Winterbegehung wird der Zählerstand abgelesen: Ein Verbrauch im leeren Haus ist ein Alarm.

Was bei Dach, Rinnen und Vegetation zu beachten ist

Dach und Rinnen sind im Leerstand besonders gefährdet, weil niemand bemerkt, wenn Wasser eintritt – eine verstopfte Rinne, die über die Fassade läuft, oder ein Ablauf unter Laub kann über einen Winter Feuchteschäden im Mauerwerk anrichten. Deshalb gehört die Dachrinnenreinigung im Herbst in den Leerstandsplan, ebenso eine Dachkontrolle nach Stürmen. Die Vegetation wächst im Leerstand schnell über Wege, Einläufe und Fassaden; sie signalisiert nach außen, dass niemand aufpasst, und zieht Vandalismus an. Ein reduzierter Pflegeturnus – Rasen und Wildkraut monatlich, Rückschnitt an der Fassade zweimal im Jahr – hält das Objekt erkennbar betreut. Die Baumkontrolle läuft unverändert weiter, weil die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Passanten und Nachbarn vom Leerstand unberührt bleibt.

Welche Checkliste für den Leerstand gilt

  1. Leerstand gegenüber Versicherer melden und Auflagen (Kontrollturnus, Wasserabsperrung, Heizbetrieb) notieren.
  2. Wasser: Absperren und entleeren oder Heizung auf Frostschutz – Entscheidung dokumentieren, Zählerstände festhalten.
  3. Alle Zugänge sichern, Schlüssel inventarisieren, Zutrittsliste führen.
  4. Beleuchtung und Alarmanlage auf Betrieb prüfen; Zeitschaltung für Außenlicht einstellen.
  5. Dachrinnen und Abläufe reinigen, Dach auf lose Teile prüfen.
  6. Begehungsturnus festlegen und Protokollvorlage mit Fotos nutzen – auch bei „ohne Befund“.
  7. Winterdienst und Baumkontrolle wie im genutzten Zustand beauftragen.
  8. Nach Sturm, Starkregen und Frostperioden Anlassbegehung durchführen.
  9. Post, Werbung und Müll regelmäßig entfernen – ein überfüllter Briefkasten zeigt Leerstand an.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Räum- und Streupflicht auch bei Leerstand?

Ja. Sie knüpft an das Grundstück an, nicht an die Nutzung. Gehwege und zugängliche Flächen müssen wie zuvor geräumt und gestreut werden.

Wie oft sollte ein leerstehendes Objekt begangen werden?

Das hängt von Objekt, Lage und Versicherungsauflagen ab. Bewährt hat sich ein fester Turnus von einigen Wochen, im Winter enger, ergänzt um Anlassbegehungen.

Heizung an oder Wasser abstellen?

Beides ist möglich. Entleeren und absperren ist sicherer gegen Frostschäden, Frostschutzbetrieb schont Bausubstanz und Ausstattung. Die Entscheidung sollte mit Versicherer und Eigentümer abgestimmt werden.

Muss die Außenanlage im Leerstand gepflegt werden?

Reduziert ja. Wege, Einläufe und Fassadenbereiche müssen frei bleiben, Bäume kontrolliert werden. Ein gepflegter Eindruck schützt zudem vor Vandalismus.

THD übernimmt die Leerstandsbetreuung mit festem Begehungsturnus, Protokoll und Winterdienst – Übersicht auf der Seite Objektbetreuung für Eigentümer. Welche Arbeiten vor dem Winter anstehen, listet der Ratgeber Außenanlagen winterfest machen; zum Winterdienst informiert die Seite Winterdienst. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

JETZT STARTEN

Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch. Wir prüfen Ihren Bedarf und zeigen Ihnen, wie eine Zusammenarbeit mit THD konkret aussehen kann.