Aktualisiert am 12.10.2026 · THD GmbH · Werkzeug

Kurz gesagt: Geben Sie das Laufzeitende aus dem Vertrag, die Kündigungsfrist und – falls vereinbart – die automatische Verlängerung ein. Der Rechner nennt den spätesten Tag, an dem die Kündigung beim Vertragspartner eingegangen sein muss, und das nächstmögliche Vertragsende.

Bitte Vertragsende eingeben.

Der Rechner arbeitet vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen – kein Tracking, keine Datenübermittlung.

So rechnet das Werkzeug

Der späteste Kündigungszugang ist das Vertragsende abzüglich der Kündigungsfrist – bei Monatsfristen taggenau auf denselben Kalendertag, bei Wochenfristen in Tagen. Liegt dieser Tag bereits in der Vergangenheit und ist eine automatische Verlängerung eingetragen, verschiebt der Rechner das Vertragsende so oft um den Verlängerungszeitraum, bis die Kündigung noch rechtzeitig zugehen kann. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende, weist das Ergebnis darauf hin, den Zugang vorher sicherzustellen.

Annahmen und Grenzen: Der Rechner kennt nur die drei Eingaben. Er berücksichtigt keine Sonderregeln wie Kündigung „zum Monatsende“, abweichende Fristberechnung im Vertrag, Mindestlaufzeiten, Sonderkündigungsrechte oder Feiertage. Maßgeblich ist ausschließlich der Vertragstext; im Zweifel zählt der dort beschriebene Fristlauf. Dieses Werkzeug ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was gilt, wenn der Vertrag „drei Monate zum Quartalsende“ sagt?

Dann ist das Quartalsende das Vertragsende, das Sie eingeben – der Rechner liefert den spätesten Zugang drei Monate davor. Verlängerung um drei Monate eintragen, wenn der Vertrag sich quartalsweise verlängert.

Zählt der Tag des Absendens oder des Zugangs?

Der Zugang beim Vertragspartner. Rechnen Sie Postlaufzeit ein und nutzen Sie einen Zugangsnachweis (Einwurf-Einschreiben, Empfangsbestätigung).

Was tun, wenn die Frist schon verstrichen ist?

Das Ergebnis zeigt das nächste Vertragsende nach Verlängerung. Eine frühere Beendigung ist nur einvernehmlich oder in Ausnahmefällen möglich – das ist eine Frage des Einzelfalls.

Wie der Wechsel ohne Lücke gelingt, steht im Ratgeber Dienstleister wechseln ohne Lücke. Wie THD Rahmenverträge gestaltet, zeigt die Seite Wartungs- und Rahmenverträge.

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