- Ein Jahrespflegeplan ordnet jede Arbeit an Außenanlagen einem Monat zu – so entstehen keine Lücken und keine Doppelarbeiten.
- Das Pflegejahr hat drei Phasen: Vorbereitung (Februar–April), Wachstumsphase mit festem Turnus (Mai–September) und Herbstabschluss mit Winterübergang (Oktober–Januar).
- Stärkere Gehölzschnitte sind nach § 39 BNatSchG vom 1. März bis 30. September untersagt; schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt.
- Rasen, Laub und Kontrollen bestimmen den Turnus; Pflanzarbeiten und Schnitt sind Einmalarbeiten mit festem Zeitfenster.
- Der Plan ist zugleich Grundlage für Leistungsverzeichnis, Angebotsvergleich und Nachweis der Verkehrssicherung.
Warum ein Jahrespflegeplan Bestände planbar macht
Ein Jahrespflegeplan legt für jedes Objekt fest, welche Arbeit in welchem Monat ansteht, wie oft und durch wen – damit werden Außenanlagen vom Zuruf zur planbaren Leistung. Für Hausverwaltungen und Eigentümer mit mehreren Objekten bringt das drei Vorteile: Budget und Rechnungen lassen sich gegen den Plan prüfen, Angebote werden vergleichbar, und die Verkehrssicherung (Wege, Bäume, Beleuchtung) ist mit festen Terminen hinterlegt. Der Plan ist keine starre Vorgabe; Wetter und Wuchs verschieben einzelne Arbeiten um Wochen, aber nicht um Monate.
Welche Arbeiten in welchem Monat anstehen
Die folgende Übersicht gilt für typische Außenanlagen von Wohnanlagen, Gewerbeparks und Filialstandorten in Deutschland; regionale Abweichungen von zwei bis drei Wochen sind normal.
| Monat | Arbeiten |
|---|---|
| Januar | Winterdienst; Sichtkontrolle nach Sturm; Planung und Vergabe für das Pflegejahr |
| Februar | Gehölz- und Heckenschnitt abschließen (bis 28./29. Februar); Baumkontrolle im unbelaubten Zustand; Wegeschäden erfassen |
| März | Beete abräumen, Mulch erneuern; erster Rasenschnitt bei Wuchsbeginn; Wege und Rinnen reinigen; Beregnung in Betrieb nehmen |
| April | Rasen vertikutieren und düngen; Pflanzarbeiten; Mobiliar aufstellen; Unkraut auf Wegen entfernen |
| Mai | Rasenschnitt im Turnus (alle 1–2 Wochen); Heckenformschnitt (schonend); Beetpflege; Bewässerung prüfen |
| Juni | Rasen, Beete, Wildkraut im Turnus; Formschnitt Hecken; Kontrolle Bewässerung bei Trockenheit |
| Juli | Rasen und Beete im Turnus; Wässern bei Trockenheit; Sichtkontrolle Bäume auf Trockenschäden |
| August | Rasen und Beete im Turnus; zweiter Heckenformschnitt; Wegekanten schneiden |
| September | Rasen nachsäen, Herbstdüngung; Staudenrückschnitt beginnen; Laubräumung vorbereiten |
| Oktober | Stärkerer Gehölzschnitt wieder zulässig (ab 1. Oktober); Laubräumung im Turnus; Baumkontrolle; Dachrinnen reinigen |
| November | Laubräumung abschließen; Beregnung entleeren; Außenanlagen winterfest machen; Winterdienst startet |
| Dezember | Winterdienst; Kontrolle Beleuchtung und Wege; Jahresabgleich Plan gegen Ausführung |
Die Tabelle als Vorlage mit Checkboxen und Spalte „erledigt am“ finden Sie unter Jahrespflegeplan Außenanlagen (PDF).
Welche Schnittzeiten das Naturschutzrecht vorgibt
Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs beseitigen, sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung, wenn sie nicht anders möglich sind. Praktisch heißt das: Starker Rückschnitt und Rodungen gehören in den Zeitraum Oktober bis Februar; der sommerliche Heckenschnitt bleibt ein Formschnitt. Vor jedem Schnitt in der Vegetationszeit ist zudem auf besetzte Nester zu achten. Landesrecht und kommunale Satzungen können weitere Vorgaben enthalten, etwa Baumschutzsatzungen mit Genehmigungspflicht für Fällungen – im Zweifel vorab bei der Gemeinde nachfragen.
Welche Arbeiten im Turnus laufen und welche einmalig sind
Turnusarbeiten sind Rasenschnitt, Beet- und Wildkrautpflege, Laubräumung und Sichtkontrollen – sie bestimmen den Großteil der Einsätze und müssen mit Intervall im Leistungsverzeichnis stehen. Einmalarbeiten mit festem Zeitfenster sind Gehölzschnitt, Vertikutieren, Düngen, Pflanzung, Inbetriebnahme und Entleerung der Beregnung sowie die Baumkontrolle. Wer beide Gruppen im Plan trennt, erkennt sofort, ob ein Angebot vollständig ist und wo Nachträge drohen.
Für die Abrechnung bewährt sich die gleiche Trennung: Turnusarbeiten werden als Pauschale je Monat oder Saison vereinbart, Einmalarbeiten als Einzelposition mit Zeitfenster. So lässt sich jede Rechnung in wenigen Minuten gegen den Plan prüfen, und Abweichungen – etwa ein ausgefallener Schnitt wegen Nässe – werden sichtbar, statt im Gesamtbetrag zu verschwinden.
Wie der Plan je Objekt angepasst wird
- Flächen erfassen: Rasen, Beete, Hecken, Bäume, Wege, Beregnung – mit Größe und Lage.
- Für jede Fläche die passenden Arbeiten aus der Monatsübersicht übernehmen.
- Turnus festlegen (z. B. Rasen alle 10 Tagen von Mai bis September).
- Verkehrssicherungstermine (Baumkontrolle, Wegeprüfung) fest eintragen.
- Verantwortliche je Arbeit benennen: Außenanlagenpflege, Objektbetreuung, Fachbetrieb.
- Plan als Anlage zum Vertrag und als Prüfliste für Rechnungen nutzen.
- Im Dezember Plan gegen tatsächliche Ausführung abgleichen und für das Folgejahr anpassen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie oft sollte Rasen auf Gewerbeflächen gemäht werden?
In der Wachstumsphase meist alle ein bis zwei Wochen, bei Trockenheit seltener. Der Turnus gehört mit Intervall ins Leistungsverzeichnis.
Darf eine Hecke im Sommer geschnitten werden?
Ein schonender Formschnitt ist erlaubt, ein starker Rückschnitt nicht. Dieser gehört in den Zeitraum Oktober bis Februar.
Wann ist der beste Zeitpunkt für die Baumkontrolle?
Eine Kontrolle im unbelaubten Zustand (Winter) und eine im belaubten Zustand (Sommer/Herbst) ergänzen sich. Der Turnus richtet sich nach Alter, Standort und Zustand der Bäume.
Lässt sich der Plan für mehrere Objekte vereinheitlichen?
Ja. Die Monatsstruktur bleibt gleich; je Objekt werden nur Flächen, Turnus und Verantwortliche angepasst.
Wie THD Außenanlagen mit festen Intervallen betreut, zeigt die Seite Außenanlagenpflege. Vertiefend: Gehölzschnitt ab Oktober und Leistungsverzeichnis Außenanlagenpflege.
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