Kurz gesagt: Der Jahrespflegeplan ordnet alle wiederkehrenden Arbeiten an Außenanlagen den zwölf Monaten zu – vom Gehölzschnitt im Februar über den Rasenturnus im Sommer bis zur Winterübergabe im November. Jede Zeile hat eine Checkbox, eine Spalte „erledigt am“ und Platz für Bemerkungen; die Schnittzeiten nach § 39 BNatSchG sind vermerkt.
PDF herunterladen (3 Seiten, 99 KB)
Was in der Vorlage steht
- Kopf: Objekt, Objektnummer, Pflegejahr, Verantwortlich
- Seite 1 (Januar–Juni): Winterdienst und Sturmkontrolle, Gehölzschnitt bis Ende Februar, Baumkontrolle, Beete und Mulch, erster Rasenschnitt, Beregnung in Betrieb nehmen, Vertikutieren und Düngen, Pflanzarbeiten, Rasenturnus, Heckenformschnitt, Bewässerungskontrolle
- Seite 2 (Juli–Dezember): Rasen und Beete im Turnus, Wässern, Trockenschäden, zweiter Heckenformschnitt, Nachsaat und Herbstdüngung, Staudenrückschnitt, Gehölzschnitt ab Oktober, Laubräumung, Dachrinnen, Beregnung entleeren, winterfest machen, Winterdienst, Jahresabgleich
- Je Zeile: Checkbox „geplant“, Feld „erledigt am“, Feld „Bemerkung“
- Seite 3: Hinweise zur Anpassung je Objekt, Schnittzeiten nach § 39 BNatSchG, Trennung von Turnus- und Einmalarbeiten
So nutzen Sie die Vorlage
Zuerst die Flächen des Objekts erfassen (Rasen, Beete, Hecken, Bäume, Wege, Beregnung) und Arbeiten streichen, die nicht vorkommen. Dann den Turnus festlegen, Verkehrssicherungstermine wie Baumkontrolle und Wegeprüfung fest eintragen und Verantwortliche je Arbeit benennen. Der ausgefüllte Plan dient als Anlage zum Pflegevertrag, als Prüfliste für Rechnungen und im Dezember als Grundlage für den Abgleich mit der tatsächlichen Ausführung. Alle Felder sind Formularfelder; das PDF kann am Bildschirm geführt oder gedruckt werden.
Häufige Fragen
Gilt der Plan für ganz Deutschland?
Die Monatszuordnung passt für das Flachland; regionale Abweichungen von zwei bis drei Wochen sind normal. Die Schnittzeiten nach § 39 BNatSchG gelten bundesweit.
Kann ich Arbeiten ergänzen?
Ja, in der Spalte Bemerkung oder als eigene Zeile beim Ausdruck. Objektspezifische Arbeiten wie Teichpflege oder Spielplatzkontrolle gehören dazu.
Darf ich die Vorlage gewerblich nutzen?
Ja. Die Vorlage ist kostenlos, auch für Hausverwaltungen und Pflegebetriebe, und darf angepasst werden.
Die Erläuterungen zu jedem Monat stehen im Ratgeber Jahrespflegeplan für Außenanlagen: Welche Arbeiten in welchem Monat anstehen. Wie THD Außenanlagen mit festen Intervallen betreut, zeigt die Seite Außenanlagenpflege. Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
.png)
