Kurz gesagt: Bei Filialnetzen ist nicht die einzelne Fläche das Problem, sondern die Streuung: unterschiedliche Dienstleister, unterschiedliche Leistungsumfänge, unterschiedliche Nachweise. THD bündelt den Winterdienst aller Standorte in einem Vertrag mit einem Leistungsstandard und einem Nachweis je Filiale.
Warum viele Standorte das eigentliche Thema sind
Ein einzelner Markt findet seinen Winterdienst. Zwanzig Märkte in fünf Bundesländern finden zwanzig verschiedene – jeder mit eigenem Leistungsumfang, eigener Reaktionszeit und eigener Vorstellung davon, ob der Weg zum Einkaufswagenunterstand dazugehört. Auffällig wird das erst, wenn an einem Standort etwas passiert und die Zentrale nachweisen soll, dass dort geräumt war.
Dazu kommt der Aufwand, der nicht in der Rechnung steht: zwanzig Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten, zwanzig Ansprechpartner, zwanzig Rechnungsläufe und im Zweifel zwanzig Telefonate an einem Morgen mit Schneefall.
Ein Leistungsstandard für alle Standorte
Grundlage ist eine Leistungsbeschreibung, die für jeden Standort gleich gilt und nur in den Flächen abweicht. Darin steht, was überall geräumt und gestreut wird:
- Eingangsbereich und Vorzone – bis zur öffentlichen Verkehrsfläche
- Kundenparkplatz – Fahrgassen, Behindertenstellplätze, Wege zwischen den Reihen
- Einkaufswagenunterstand und Rückgabestationen
- Anlieferung, Rampe und Rangierfläche – oft früher als der Kundenbereich
- Notausgänge und Fluchtwege nach draußen
- Außentreppen und Geländerbereiche
Die Ladenöffnung gibt den Takt vor
Im Handel ist der Zeitpunkt nicht verhandelbar: Wenn geöffnet wird, muss geräumt sein – Kundenparkplatz und Eingang. Die Anlieferung beginnt häufig deutlich früher, teils vor sechs Uhr, und braucht dann ein eigenes, früheres Zeitfenster.
Weil Öffnungszeiten je Standort abweichen, wird das Zeitfenster nicht pauschal festgelegt, sondern je Filiale in der Standortliste. Diese Liste ist Anlage zum Vertrag und wird fortgeschrieben, wenn Standorte dazukommen oder schließen.
Wie THD das umsetzt
Im Nordwesten arbeiten eigene Teams. Darüber hinaus setzen wir geprüfte Partnerbetriebe ein, die nach derselben Leistungsbeschreibung und mit demselben Protokoll arbeiten – Vertragspartner bleibt THD, Ansprechpartner bleibt derselbe. Wie dieses Netz aufgebaut ist, zeigt die Seite Partnernetzwerk.
Für die Zentrale bedeutet das: ein Vertrag, eine Rechnung, ein Ansprechpartner – und keine Diskussion darüber, welcher Standort welchen Leistungsumfang hat.
Nachweis je Filiale
Jeder Standort wird einzeln protokolliert, mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage, behandelten Flächen und Streumittel. Die Protokolle lassen sich je Standort oder gesammelt für das gesamte Netz übergeben. Das Muster steht frei zur Verfügung: Einsatzprotokoll Winterdienst als PDF-Vorlage.
Warum der Nachweis bei mehreren Standorten besonders zählt, steht im Ratgeber Räum- und Streupflicht bei mehreren Standorten.
Häufige Fragen
Geht das auch, wenn die Standorte über mehrere Bundesländer verteilt sind?
Ja, das ist der Regelfall. Die Ausführung erfolgt regional über eigene Teams und Partnerbetriebe, die Steuerung zentral. Kommunale Satzungen unterscheiden sich – der Leistungsstandard wird deshalb so gesetzt, dass er überall mindestens die örtliche Pflicht erfüllt.
Was passiert, wenn ein Standort dazukommt?
Der Standort wird in die Anlage zum Vertrag aufgenommen, mit Flächenplan und Zeitfenster. Ein neuer Vertrag ist nicht nötig. Umgekehrt gilt dasselbe, wenn ein Standort schließt.
Lohnt sich das auch bei fünf Filialen?
Meist ja – der Aufwand für Steuerung und Nachweis fällt schon bei wenigen Standorten an. Der Nutzen liegt weniger im Preis als darin, dass an allen Standorten dasselbe passiert und es dafür einen Beleg gibt.
Zum Gesamtpaket für Filialnetze: Gebäudedienstleister für Filialisten. Zur Vertragsform: Winterdienst-Rahmenvertrag. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
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