Aktualisiert am 22.10.2026 · THD GmbH

Kurz gesagt: Auf Logistikarealen gibt es kein Zeitfenster, in dem die Fläche leer ist. Geräumt wird im laufenden Betrieb, in festgelegten Korridoren und in einer Reihenfolge, die vorher mit dem Standort abgestimmt ist. THD übernimmt Rangierflächen, Torbereiche, Rampen und Zufahrten – mit Rufbereitschaft rund um die Uhr.

Was Logistikflächen vom Gewerbeparkplatz unterscheidet

Drei Dinge: die Größe, der Schwerlastverkehr und der Umstand, dass nie Feierabend ist. Auf einem Büroparkplatz lässt sich vor sieben Uhr räumen, wenn niemand da ist. Auf einem Logistikareal rangieren zu jeder Stunde Lkw, und ein Räumfahrzeug bewegt sich zwischen Fahrzeugen, die 40 Tonnen wiegen und schlecht sehen, was neben ihnen fährt.

Deshalb wird hier nicht flächendeckend geräumt, sondern in Korridoren: zuerst die Wege, von denen der Betrieb abhängt, dann die übrigen Flächen. Welche Korridore das sind, legt der Standort fest – nicht der Dienstleister.

Die Reihenfolge entscheidet

  1. Werkszufahrt und Torbereich – ohne sie steht alles, auch die eigenen Fahrzeuge
  2. Rangierfläche vor den Toren – Lkw müssen rückwärts an die Rampe kommen, ohne zu schieben
  3. Laderampen und Treppenabgänge – hier gehen Menschen neben Flurförderzeugen
  4. Fußwege zwischen Pforte, Halle und Sozialräumen
  5. Lkw-Stellflächen und Trailerparkplätze
  6. Pkw-Parkplatz für Beschäftigte – zeitlich an den Schichtwechsel gekoppelt

Rampen und Torbereiche sind die Gefahrenstellen

An einer Laderampe treffen Gefälle, Nässe und Mischverkehr zusammen. Schnee, der von Lkw-Planen und Aufliegern abfällt, taut an der beheizten Halle an und gefriert nachts wieder – oft genau dort, wo Beschäftigte zwischen Rampe und Fahrzeug gehen. Dasselbe gilt für Torbereiche, in denen warme Hallenluft auf kalte Außenfläche trifft.

Diese Stellen brauchen Kontrollgänge auch dann, wenn es nicht geschneit hat. Sie sind in der Regel der Grund, warum ein Winterdienst auf Logistikflächen mehr Einsatzstunden hat als die Schneemenge vermuten lässt.

Wohin mit dem Schnee

Auf mehreren Hektar entstehen Schneemengen, die sich nicht am Rand abladen lassen. Die Lagerflächen müssen vorher festgelegt sein – nicht vor Toren, nicht auf Hydranten oder Feuerwehrzufahrten, nicht auf Abläufen und nicht dort, wo das Schmelzwasser über eine Rangierfläche zurücklaufen und erneut vereisen kann. Reichen sie nicht, wird abgefahren; das gehört vor der Saison in die Vereinbarung.

Streumittel

Auf Rangier- und Verkehrsflächen wird überwiegend abstumpfend gestreut. Salz kommt gezielt an Gefahrenstellen zum Einsatz, wo es zulässig ist – zurückhaltend an Betonrampen, weil chloridhaltiges Schmelzwasser Beton und Bewehrung angreift. Zusätzlich tragen Flurförderzeuge Streugut in die Halle, wo es Böden und Reifen belastet; auch deshalb wird die Menge an den Toren bewusst begrenzt. Der Vergleich steht im Ratgeber Splitt, Sand oder Salz.

Rufbereitschaft und Dokumentation

Für Standorte im Mehrschicht- oder Rund-um-die-Uhr-Betrieb vereinbaren wir eine Rufbereitschaft mit fester Reaktionszeit und einem benannten Eskalationsweg. Jeder Einsatz wird protokolliert – bei Logistikflächen getrennt nach Korridoren, damit nachvollziehbar bleibt, welche Fläche wann freigegeben war. Das Muster: Einsatzprotokoll Winterdienst als PDF-Vorlage.

Häufige Fragen

Kann während des laufenden Betriebs geräumt werden?

Ja, das ist auf Logistikflächen der Normalfall. Voraussetzung ist eine abgestimmte Reihenfolge, Einweisung in die Verkehrsführung des Standorts und Abstimmung mit der Pforte oder Disposition. Vollsperrungen einzelner Flächen sind kurzzeitig möglich, wenn sie angekündigt sind.

Wer räumt die Flächen, auf denen Trailer abgestellt sind?

Belegte Stellflächen werden umfahren und nachgeräumt, sobald sie frei sind. Sinnvoll ist, bei angekündigtem Schneefall Trailer soweit möglich zusammenzustellen – das verkürzt den Einsatz erheblich.

Gilt die Verkehrssicherungspflicht auch auf dem Betriebsgelände?

Ja. Auf nicht öffentlichen Flächen trifft sie den Betreiber gegenüber allen, die das Gelände befugt betreten – Beschäftigte, Fahrer, Besucher. Hinzu kommen die Pflichten des Arbeitsschutzes für Verkehrswege. Näheres im Ratgeber Verkehrssicherungspflicht auf Gewerbeflächen.

Zum Gesamtpaket für Logistikstandorte: Gebäudedienstleister für Logistikstandorte. Zur Vertragsform: Winterdienst-Rahmenvertrag. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

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