Aktualisiert am 22.10.2026 · THD GmbH

Kurz gesagt: Auf Parkflächen entscheidet nicht die Räumbreite, sondern die Frage, wohin der Schnee kommt und wie geräumt wird, solange Fahrzeuge stehen. THD räumt Parkplätze, Zufahrten, Stellplätze und Rampen maschinell, legt die Schneelagerflächen vorher mit Ihnen fest und dokumentiert jeden Einsatz je Objekt.

Warum eine Parkfläche anders geräumt wird als ein Gehweg

Ein Gehweg wird auf ganzer Breite geräumt und ist nach dem Einsatz fertig. Eine Parkfläche ist das nie: Zwischen den Reihen stehen Fahrzeuge, die beim Räumen nicht wegfahren, und was am Morgen frei war, ist am Mittag belegt. Dazu kommt die Entwässerung – Schmelzwasser läuft auf Parkflächen nicht seitlich ab, sondern in Rinnen und Hofabläufe, die unter einem Schneehaufen verschwinden können.

Die Arbeit beginnt deshalb nicht mit dem Räumschild, sondern mit einem Plan: Welche Flächen müssen zuerst frei sein, wo darf der Schnee hin, und welche Reihen werden in einem zweiten Durchgang nachgeräumt, wenn die Fahrzeuge weg sind.

Welche Flächen dazugehören

  • Stellplätze und Fahrgassen – maschinell mit Räumschild, zwischen den Fahrzeugen von Hand nachgeräumt
  • Zufahrten und Einfahrtsbereiche – zuerst, weil daran die Erreichbarkeit des gesamten Objekts hängt
  • Tiefgaragenrampen – der kritischste Punkt, siehe unten
  • Behindertenstellplätze und Zuwegungen zu den Eingängen – vorrangig und vollständig
  • Entwässerungsrinnen und Hofabläufe – freihalten, nicht überschütten
  • Schrankenanlagen, Poller und Ladesäulen – umfahren, damit nichts beschädigt wird

Tiefgaragenrampen: der kritischste Punkt

Eine Rampe verbindet eine nasse, kalte Außenfläche mit einem Bereich, in dem Schmelzwasser nachts wieder gefriert. Gefälle und Nässe treffen hier zusammen, und ein Fahrzeug, das auf einer vereisten Rampe ins Rutschen kommt, kommt erst an der Wand zum Stehen.

Rampen brauchen deshalb eine eigene Behandlung: abstumpfende Streumittel in dichterem Turnus, Kontrolle auch ohne neuen Schneefall, und bei Rampenheizungen eine Funktionsprüfung vor der Saison statt während des ersten Frosts.

Wohin mit dem Schnee

Auf einem großen Parkplatz fallen bei zehn Zentimetern Neuschnee schnell mehrere hundert Kubikmeter an. Dieser Schnee muss an eine Stelle, die vorher festgelegt wurde – nicht auf vermietete Stellplätze, nicht auf Entwässerungsrinnen, nicht vor Rettungswege, Hydranten oder Feuerwehrzufahrten, und nicht so, dass beim Ausparken die Sicht verdeckt wird.

Wir legen die Schneelagerflächen vor der Saison gemeinsam mit Ihnen fest und halten sie im Räum- und Streuplan fest. Reicht die Fläche bei anhaltendem Schneefall nicht aus, wird abgefahren – das gehört vorher in den Vertrag und nicht in die Diskussion im Januar.

Streumittel auf Parkflächen

Auftausalz ist auf Parkflächen oft die schlechtere Wahl, auch wo es erlaubt ist: Chloridhaltiges Schmelzwasser greift Beton und Bewehrung an, besonders an Rampen, in Tiefgaragen und an Randsteinen, und es gelangt über die Hofabläufe ins Erdreich. Auf den meisten Flächen arbeiten wir deshalb abstumpfend und setzen Salz nur dort ein, wo es nötig und zulässig ist.

Was die einzelnen Mittel leisten und wo ihre Grenzen liegen, steht im Ratgeber Splitt, Sand oder Salz. Für Parkflächen wichtig: Abstumpfende Mittel müssen nach der Saison wieder aufgenommen werden – diese Leistung gehört in die Vereinbarung.

Zeitfenster und Nachweis

Für Flächen mit Publikumsverkehr gilt: geräumt, bevor der Betrieb beginnt. Bei Gewerbeobjekten heißt das meist vor Arbeitsbeginn, bei Handelsflächen vor Ladenöffnung. Danach folgen Kontrollgänge, denn auf großen Flächen entsteht Glätte auch ohne neuen Niederschlag, wenn Schmelzwasser über den Tag wieder gefriert.

Jeder Einsatz wird protokolliert – mit Uhrzeit, Wetterlage, geräumten Flächen und eingesetztem Streumittel. Das Muster dafür können Sie frei herunterladen: Einsatzprotokoll Winterdienst als PDF-Vorlage.

Häufige Fragen

Was passiert mit Fahrzeugen, die beim Räumen im Weg stehen?

Sie werden umfahren, die Fläche wird im nächsten Durchgang nachgeräumt. Abschleppen ist Sache des Eigentümers oder der Verwaltung. Wirksam ist ein Hinweis in der Hausordnung oder per Aushang mit der Bitte, Fahrzeuge bei angekündigtem Schneefall zusammenzustellen.

Muss ein Parkplatz vollständig geräumt werden?

Nicht jeder Quadratmeter, aber alle Flächen, auf denen üblicherweise gegangen und gefahren wird: Fahrgassen, Zuwegungen zu den Eingängen, Behindertenstellplätze und die Wege zwischen den Stellplatzreihen. Entscheidend ist, dass niemand gezwungen ist, über eine ungeräumte Fläche zu laufen.

Wer haftet, wenn auf dem Parkplatz jemand stürzt?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer und kann vertraglich auf einen Dienstleister übertragen werden. Beim Eigentümer bleibt die Pflicht, die Erfüllung zu kontrollieren. Was übertragbar ist und was nicht, steht im Ratgeber Verkehrssicherungspflicht auf Gewerbeflächen.

Winterdienst für ganze Objekte statt einzelner Flächen zeigt die Seite Winterdienst für Gewerbeobjekte, den Leistungsumfang insgesamt die Seite Winterdienst. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

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