Aktualisiert am 29. Oktober 2026 · THD GmbH

Das Wichtigste in Kürze:
  • Den Aufwand bestimmt die Pflegestufe, nicht die Flächengröße: repräsentative Flächen alle 7 bis 14 Tage, Standardflächen alle zwei bis drei Wochen, extensive Flächen zwei- bis dreimal im Jahr.
  • Rasenkanten und Ränder entscheiden optisch mehr als die Schnitthöhe – sie werden üblicherweise bei jedem zweiten Schnitt mitgemacht.
  • Düngung, Nachsaat und Vertikutieren sind Einmalarbeiten im Jahr und gehören getrennt in die Kalkulation, nicht in den Turnuspreis.
  • Die Trennung von laufender Pflege und Neuanlage ist nicht nur fachlich wichtig, sondern auch für die Betriebskostenumlage.

Was zur Grünflächenpflege gehört

Grünflächenpflege ist mehr als Mähen. Auf einem durchschnittlichen Wohn- oder Gewerbeobjekt fallen über das Jahr diese Arbeiten an:

  • Rasen- und Wiesenflächen – Schnitt im Turnus, Kantenstechen, Abfahren oder Mulchen des Schnittguts
  • Beete und Staudenflächen – Beikrautregulierung, Rückschnitt verblühter Stauden, Mulchauftrag
  • Bodendecker und Pflanzstreifen – Begrenzung, Nachpflanzung von Ausfällen
  • Bewässerung – Inbetriebnahme im Frühjahr, Funktionskontrolle, Entleerung vor dem ersten Frost
  • Ränder und Übergänge – Bewuchs an Wegen, Mauern, Zäunen und Schildern zurückhalten

Pflegestufen statt Quadratmeterpreis

Zwei Objekte mit identischer Rasenfläche können sehr unterschiedlichen Aufwand bedeuten. Entscheidend ist, welche Wirkung die Fläche haben soll und wie oft Menschen sie sehen. In der Praxis haben sich drei Stufen eingebürgert:

PflegestufeTypische FlächenRasenschnitt in der Saison
RepräsentativEingänge, Kundenbereiche, Vorzonenalle 7 bis 14 Tage
StandardSeiten- und Rückbereiche, Innenhöfealle zwei bis drei Wochen
ExtensivRandlagen, Böschungen, Wiesenflächenzwei- bis dreimal jährlich als Wiesenschnitt

Der Vorteil dieser Einteilung: Sie lässt sich im Vertrag je Teilfläche festlegen. Eine Anlage kann eine repräsentative Vorzone und eine extensive Böschung haben, ohne dass beides gleich teuer wird. Welche Arbeiten in welchem Monat anstehen, zeigt der Ratgeber Pflegeintervalle für Grünflächen.

Was beim Rasenschnitt tatsächlich zählt

Drei Punkte entscheiden darüber, ob eine Fläche gepflegt aussieht – und keiner davon ist der Preis pro Quadratmeter:

Die Kanten. Ein sauber abgestochener Rand lässt eine Fläche gepflegt wirken, auch wenn der Rasen eine Woche länger steht. Üblich ist, Kanten bei jedem zweiten Schnitt mitzumachen; das gehört ausdrücklich in die Leistungsbeschreibung, sonst wird es wegkalkuliert.

Der Umgang mit dem Schnittgut. Mulchen spart Abfuhr und düngt die Fläche, setzt aber kurze Intervalle voraus – bei zu langem Gras bleiben Schnittgutnester liegen. Abfahren ist aufwendiger, aber bei repräsentativen Flächen und bei langem Aufwuchs die richtige Wahl.

Die Schnitthöhe im Sommer. Zu kurz geschnittener Rasen verbrennt in Trockenperioden schneller. In Hitzephasen wird höher geschnitten und das Intervall eher gestreckt als verkürzt.

Einmalarbeiten gehören getrennt kalkuliert

Düngung, Nachsaat, Vertikutieren und größere Beetumstellungen fallen ein- bis zweimal im Jahr an. Wer sie in den Turnuspreis einrechnet, bekommt eine Pauschale, die niemand mehr prüfen kann. Sinnvoller sind getrennte Positionen mit eigenem Termin – das macht die Rechnung nachvollziehbar und erleichtert die Betriebskostenabrechnung erheblich.

Genau an dieser Trennung hängt auch die Umlagefähigkeit: Laufende Pflege fällt unter die Gartenpflege nach § 2 Nr. 10 BetrKV, eine Neuanlage dagegen nicht. Was im Einzelnen dazugehört, steht im Ratgeber Betriebskosten und Außenanlagenpflege.

Häufige Fragen

Wie viele Schnitte sind pro Saison realistisch?

Bei repräsentativen Flächen etwa 15 bis 25 Schnitte zwischen April und Oktober, bei Standardflächen rund 10 bis 15. Die Spanne ergibt sich aus Witterung und Wuchs – ein nasser Mai kostet zwei Schnitte mehr als ein trockener. Verträge arbeiten deshalb mit einem Turnus, nicht mit einer festen Schnittzahl.

Was passiert in Trockenperioden?

Wenn der Rasen nicht wächst, wird nicht geschnitten – ein Schnitt auf ausgetrocknetem Boden schadet mehr, als er nützt. Entfällt ein Turnustermin, wird er dokumentiert; bei Pauschalverträgen gleicht sich das über die Saison aus.

Lohnt sich eine Bewässerungsanlage?

Auf repräsentativen Flächen meist ja, auf Standardflächen selten. Entscheidend ist nicht die Anschaffung, sondern die Betreuung: Inbetriebnahme, Funktionskontrolle während der Saison und vollständige Entleerung vor dem Frost gehören in den Pflegevertrag.

Die Grünflächenpflege ist Teil der Außenanlagenpflege. Wie Turnus, Pflegestufen und Abrechnung vertraglich festgelegt werden, steht auf der Seite Pflegevertrag für Außenanlagen.

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